Die Entscheidung der Verteilung der Kosten geht erst über die Frage „Neubau“ oder „Wiederherstellung“ und dann nach Baugesetzbuch oder Kommunalabgabengesetz abzurechnen. Hier geht es meines Erachtens um eine Erneuerung nach KAG – welche Anteile der Maßnahme insgesamt umgelegt werden und welche Abschnitte als Anlieger- oder Hauptstraßenfunktion zu bewerten sein werden, kann aber ohnehin erst entschieden werden, wenn es einen Ausbauplan gibt. Mein und Peter Urbans Vorschlag ist, dass wir die offenen Fragen in einer weiteren Versammlung vor Ort klären. Wir laden die Anlieger dazu bald ein.
http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-mettmann/erkrath/hauptstrasse-anliegern-droht-hoehere-kostenbeteiligung-1.1728929
Mein Kommentar dazu: “ Ich fürchte, dass da einiges aus dem Ruder gelaufen ist. Jedenfalls nach dem Artikel zu urteilen, stimmt da Manches nicht.
Die Entscheidung der Verteilung der Kosten geht erst über die Frage „Neubau“ oder „Wiederherstellung“ und dann nach Baugesetzbuch oder Kommunalabgabengesetz abzurechnen. Hier geht es meines Erachtens um eine Erneuerung nach KAG – welche Anteile der Maßnahme insgesamt umgelegt werden und welche Abschnitte als Anlieger- oder Hauptstraßenfunktion zu bewerten sein werden, kann aber ohnehin erst entschieden werden, wenn es einen Ausbauplan gibt. Mein und Peter Urbans Vorschlag ist, dass wir die offenen Fragen in einer weiteren Versammlung vor Ort klären. Wir laden die Anlieger dazu bald ein.“
http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-mettmann/erkrath/hauptstrasse-anliegern-droht-hoehere-kostenbeteiligung-1.1728929